EU-Terroristenliste um sechs Monate verlängert

Der Europäische Rat hat die Gültigkeitsdauer der EU-Terroristenliste verlängert. In der Liste werden die Personen, Vereinigungen und Körperschaften geführt, die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus unterliegen.

Für die in der Liste aufgeführten 14 Personen sowie 21 Vereinigungen und Körperschaften gilt, dass ihre Gelder und anderen Vermögenswerte in der EU eingefroren werden. Ferner dürfen ihnen Wirtschaftsteilnehmer aus der EU keine Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen.

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Terrorismusbekämpfung: Rat verlängert EU-Terroristenliste um weitere sechs Monate

Quelle

Europäischer Rat