EuGH-Urteil zu Dreiecksgeschäften

In einem Urteil vom 19.04.2018 bezieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) Stellung zu Fragen bei Dreiecksgeschäften.

Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Dreiecksgeschäft vorliegt, wenn der mittlere Unternehmer im selben Mitgliedstaat ansässig ist wie sein Lieferant und eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet.

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Bühler (Az. C-580/16, Rs. Bühler)

Quelle

Europäischer Gerichtshof (EuGH)