EuGH zur Zahlung von Erstattungszinsen für Zollbeträge

Das Finanzgericht Hamburg hat dem EuGH drei Verfahren zur Vorabentscheidung vorgelegt, die Fehler bei der Anwendung der Ausfuhrerstattungsregelung, bei der Zolltarifierung und bei der Bestimmung des nicht-präferenziellen Ursprungs betreffen. In seinem Urteil vom 28.04.2022 hat der EuGH hierzu Stellung genommen.

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