Mit Beschluss Nr. 71/2015 vom 20.03.2015, veröffentlicht in Amtsblatt Reihe L Nr. 129 vom 19.05.2016, wird das Protokoll 4 (Ursprungsregeln) zum EWR-Abkommen durch ein neues Protokoll 4, das an das Regionale Übereinkommen angeglichen ist, ersetzt.
Das Regionale Übereinkommen wurde bereits am 15.06.2011 zur Unterzeichnung aufgelegt. In der Union ist das Übereinkommen seit dem 01.05.2012 in Kraft (vgl. Amtsblatt der EU L 54/2013). Da die zugrunde liegenden Präferenzabkommen zwischen der EU und den Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens ihre Gültigkeit behalten, müssten deren Ursprungsprotokolle zur Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens dahingehend angepasst werden, dass sie auf die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens verweisen. Dies ist nun durch den Beschluss Nr. 71/2015 vom 20.03.2015 für das EWR-Abkommen geschehen.
Dieser Beschluss gilt ab dem 01.05.2014.
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Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 71/2015
Warenverkehr mit Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)