Die Europäische Kommission hebt die Lieferbeschränkungen für mehrere Länder, insbesondere die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz), auf. Damit sind EU-Exporte von medizinischer Schutzausrüstung in den genannten Länderkreis ohne weitere Genehmigung erlaubt.
Detaillierte Informationen können Sie den aktualisierten Infos auf der BAFA-Website sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2020/426 vom 19. März 2020 entnehmen.
Links
Durchführungsverordnung (EU) 2020/426
Export von medizinischer Schutzausrüstung