Festlegung der Regeln für das Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme von Zollpräferenzen

Im Amtsblatt der Europäischen Union L293/16 vom 05.11.2013 veröffentlichte die Europäische Kommission die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1083/2013 DER KOMMISSION vom 28. August 2013 zur Festlegung der Regeln für das Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme von Zollpräferenzen und zur Ergreifung allgemeiner Schutzmaßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen.

Die delegierte Verordnung schafft Transparenz und Berechenbarkeit bei der vorübergehenden Rücknahme von Präfenzen und der Ergreifung allgemeiner Schutzmaßnahmen. Sie regelt insbesondere Fristen, Rechte der Parteien, Vertraulichkeit und Überprüfungen.

Für weitere Informationen lesen Sie bitte die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1083/2013 DER KOMMISSION vom 28. August 2013 zur Festlegung der Regeln für das Verfahren zur vorübergehenden Rücknahme von Zollpräferenzen und zur Ergreifung allgemeiner Schutzmaßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen.

Quelle: Eur-Lex