Gegenseitige Anerkennung – Vorteile für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) in der EU und China

Am 04.11.2015 veröffentlichte die Europäische Kommission folgendes Infoschreiben:

Zoll: Gegenseitige Anerkennung – Vorteile für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) in der EU und China

Ab dem 03.11.2015 genießen Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) in der EU und China gegenseitige Vorteile im Zusammenhang mit Sicherheitskontrollen und Zollabfertigung infolge der gegenseitigen Anerkennung der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der EU und China.

Die Vorteile für europäische und chinesische AEO beruhen auf dem Beschluss des Gemischten Ausschusses EU-China für Zusammenarbeit im Zollbereich vom 16. Mai 2014. Mit dem Abschluss der erforderlichen Verfahren für den Datenaustausch zwischen den IT-Systemen auf beiden Seiten hat die vollständige Umsetzung der Gegenseitigen Anerkennung am 3. November 2015 begonnen.

Inhaber von Bewilligungen für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte mit der Komponente „Sicherheit“ (AEOS) oder der kombinierten AEO-C/AEOS Bewilligung profitieren von einer Verringerung von sicherheitsbezogenen Kontrollen und einer bevorzugten Behandlung bei der Zollabfertigung in China. Inhaber der chinesischen Bescheinigung für besonders qualifizierte zertifizierte Unternehmen (Advanced Certified Enterprises - ACE) genießen gleichartige Vorteile in der EU bei sicherheitsbezogenen Kontrollen und bei der Zollabfertigung.

Link: Informationsschreiben zur Umsetzung der gegenseitigen Anerkennung

Quelle: Europäische Kommission