Genehmigungspflicht für Covid-19-Impfstoff – neue EU-Verordnung

Nachdem die Durchführungsverordnung (EU) 2011/111 am 14.03.2021 ausgelaufen ist, hat die EU die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen sowie Wirkstoffen bis zum 30.06.2021 verlängert.

Davon inbegriffen sind Master- und Arbeitszellbanken. Die Verlängerung gilt mit der „Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 vom 11. März 2021 über die Einführung der Verpflichtung zur Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung bei der Ausfuhr bestimmter Waren."

Eine ATLAS-Meldung informiert über die Codierungen in ATLAS-Ausfuhr im Kontext der genannten Durchführungsverordnung:

  • für Einzelgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • für Ausfuhrgenehmigungen von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten
  • für die Erklärung, dass die Ausfuhrwaren nicht unter die Beschränkungen nach der DVO (EU) 2021/442 fallen

Links

Genehmigungspflicht für COVID-19-Impfstoff – neue EU-Verordnung

ATLAS-Info 0157/21

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Informationstechnikzentrum Bund