GoBD veröffentlicht

Das BMF hat am 14.11.204 den Nachfolger von GDPdU und GoBS, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht.

Mit den GoBD werden eine Reihe unterschiedlicher Schreiben und Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) in Bezug auf den Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten aus steuerrechtlicher Sicht zusammengefasst.

Direkt betroffen hiervon ist auch der Einsatz von Dokumenten Management Systemen für die Aufbewahrung von steuerlich relevanten Belegen.

Für alle IT-Systeme gilt nach wie vor: Die verschiedenen Zugriffsarten von Betriebsprüfern müssen sicherstellen, dass der Prüfer auf die steuerlich relevanten Daten aus den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträumen zugreifen kann. Mit einer Vorabanalyse ihrer GDPdU-Daten haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bereits vor einer Betriebsprüfung einen Überblick über ihre steuerrelevanten Daten in den entsprechenden Systemen zu verschaffen und mögliche Schwachstellen zu identifizieren.

Einzelheiten zu den Anforderungen sind dem BMF-Schreiben zu entnehmen.