Handelserleichterungen mit der Ukraine

Die deutsche Zollverwaltung informiert über die temporäre Aussetzung der Lizenzkontingente für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine.

Zum 4. Juni wurden u.a. die Lizenzkontingente zur Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Ukraine bis zum 5. Juni 2023 vorübergehend ausgesetzt. Das betrifft Lizenzkontingente infolge des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine, die ausschließlich für Waren mit Ursprung in der Ukraine gelten, genauso wie sogenannte ergaomnes-Kontingente für alle Drittländer einschließlich der Ukraine. Mit der Einführung der besonderen Präferenzregelung für die Einfuhr von Waren des Anhangs I-A des Assoziierungsabkommens aus der Ukraine besteht seit dem 4. Juni 2022 keine Möglichkeit mehr, die Einfuhrabgabenbegünstigung im Rahmen von Lizenzkontingenten in Anspruch zu nehmen, da diese im TARIC nicht mehr ausgewiesen sind und somit in ATLAS nicht mehr angemeldet werden können.

Im Bewusstsein dieser Rechtslage hat die EU-Kommission entschieden, dass vor dem 4. Juni 2022 ausgestellte Einfuhrlizenzen, die das Recht und die Pflicht zur Einfuhr der darin genannten Erzeugnisse aus der Ukraine enthalten, ihre Gültigkeit behalten. Mehr Infos...


Link:

Temporäre Aussetzung der Lizenzkontingente für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Ukraine


Quelle:

Zoll.de