Information zum elektronischen Kriegswaffenbuch

Die Möglichkeit zur Übertragung der am 31.03.2020 im Bestand vorhandenen Waffennummern in das elektronische Kriegswaffenbuch (eKWB) steht nun auf ELAN-K2 zur Verfügung. Darüber informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Innerhalb des Überwachungsverfahrens nach dem KrWaffKontrG muss im Rahmen der ersten elektronischen Kriegswaffenbuchmeldung nach Waffentyp aufgeschlüsselt mitgeteilt werden, wie viele Kriegswaffen sich am 31.03.2020 im Bestand befunden haben und um welche Waffennummern es sich dabei handelte. Dies legt § 10 Abs. 3 der 2. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (2. DVO/KrWaffKontrG) in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des BAFA fest.

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Information zum elektronischen Kriegswaffenbuch (eKWB)

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)