Informationen für Unternehmen zu den russischen Maßnahmen, die TIR-Warenbewegungen ab dem 1. Dezember 2013 betreffen

Die europäische Kommission informiert in ihrer Meldung vom 27.11.2013 darüber, dass die Russische Zollverwaltung die Kündigung des Abkommens mit dem nationalen russischen Garantiegeber zum 01.12.2013 bestätigt hat.

Das TIR-Übereinkommen kann nicht in einem Gebiet angewendet werden, das nicht durch einen nationalen Garantiegeber abgedeckt ist. Es ist also nicht mehr möglich, das TIR-Verfahren für den Transport von Gütern aus bzw. nach Russland zu nutzen.

Das TIR-Verfahren kann nach wie vor mit den anderen am Übereinkommen beteiligten Staaten angewendet werden, auch für Waren, die Russland durchqueren. Allerdings können die Waren auch in diesem Fall nicht mehr mit dem TIR-Verfahren innerhalb Russlands transportiert werden.

Für weitere Informationen zu den Änderungen, die sich für Wirtschaftsbeteiligte hieraus ergeben, lesen Sie bitte die Meldung der Europöischen Kommission "Information note on Russian measures affecting TIR and transit movements in the Russian Federation as of 1 December 2013" vom 27.11.2013.

Quelle: Europäische Kommission