Informationsportal zum Unionszollkodex (UZK)

Die Zollverwaltung stellt seit kurzem ein Informationsportal zum Unionszollkodex (UZK) auf zoll.de zur Verfügung. Es stellt in kompakter Form u.a. den aktuellen Sachstand zum UZK dar. So sei laut zoll.de selbst bei einem optimalen Verlauf nicht mit einer Veröffentlichung des Durchführungsrechts im Amtsblatt der EU vor November 2015 zu rechnen.

Mit dem UZK sind Rechtsänderungen verbunden. Diese betreffen z. B. den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, die Zollschuld und die Zollverfahren. Die wesentlichen Rechtsänderungen führt das Informationsportal ebenfalls auf. Folgende Vorteile werden beispielsweise gewährt, wenn u.a. die AEO-Kriterien erfüllt sind, ohne dass ein AEO-C-Status erforderlich ist:

  • Bewilligung einer Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden
  • Bewilligung einer Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden mit verringertem Betrag
  • Zulassung zum Zugelassenen Aussteller für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
  • Bewilligung der regelmäßigen Inanspruchnahme vereinfachter Zollanmeldungen
  • Bewilligung der Anschreibung in der Buchführung mit Gestellung
  • Bewilligung für Vereinfachungen im Unionsversandverfahren

Weiterhin werden auf dem Informationsportal die Delegierten Rechtsakte und die Durchführungsrechtsakte beschrieben.  

Nützliche Links zu weiteren Informationsseiten der Europäischen Kommission und Vorschriften zum UZK liefert die Website außerdem.

Link: Der Zollkodex der Union - Informationsportal der Zollverwaltung

Quelle: www.zoll.de