Inkrafttreten des Unionszollkodex zum 1. November 2013

im Amtsblatt der Europäischen Union vom 18. Juni 2013 wurde der 1. November als neues Datum des Inkrafttretens des Unionszollkodex bekannt gegeben.
Die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 vom 23. April 2008 (Modernisierter Zollkodex) trat am 24. Juni 2008 in Kraft, um die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 vom 12. Oktober 1992 (Zollkodex) zu ersetzen. Gemäß Art. 188 Abs. 2 der Verordnung gilt sie jedoch erst, sobald die Durchführungsvorschriften anwendbar sind, spätestens aber am 24. Juni 2013.

Am 20. Februar 2012 legte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat den Vorschlag einer Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 vor (Unionszollkodex), um letztere noch vor ihrem Gültigkeitsbeginn, dem 24. Juni 2013 zu ersetzen.
Zeitlich ist es jedoch nicht möglich das ordentliche Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig zu beenden, sodass ohne korrigierende legislative Maßnahmen ab dem 24. Juni 2013 die Verordnung (EG) Nr. 450/2008 gelten würde und der derzeit anwendbare Zollkodex aufgehoben werden würde und somit Rechtsunsicherheit in Bezug auf die ab diesem Datum geltenden zollrechtlichen Vorschriften bestünde und die Aufrechterhaltung eines umfassenden und kohärenten Rechtsrahmens der Union nicht gewährleistet wäre.
Um dies zu verhindern und dem Europäischen Parlament und dem Rat ausreichend Zeit zum Erlass der Neufassung des Zollkodex der Union zu lassen, wird Art. 188 Abs. 2 Unterabsatz 2 dahingehend geändert, dass der Geltungsbeginn des Unionszollkodex nunmehr auf den 1. November 2013 fällt.
Quelle: EUR-Lex
Link: VERORDNUNG (EU) Nr. 528/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) hinsichtlich ihres Geltungsbeginns