Investitionsprüfung mit AWV-Novelle überarbeitet

Das Bundeskabinett hat am  27.04.2021 mit Beratungen über eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung die im vergangenen Jahr begonnene Überarbeitung des nationalen Investitionsprüfungsrechts abgeschlossen.

Mit den angepassten Prüf- und Meldepflichten beabsichtigt die Bundesregierung ein transparentes Investitionsprüfungsrecht sowie Rechtssicherheit beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen durch Investoren von außerhalb der EU.  

Insbesondere werden die Meldepflichten für Investitionen an den erweiterten Prüfrahmen der EU-Screening-Verordnung angepasst. Künftig lösen deshalb Investitionen in Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie etwa Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie eine Meldepflicht aus. Das gilt allerdings erst ab einem Anteilserwerb von 20 %.

Links

Investitionsprüfung überarbeitet

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Verordnung der Bundesregierung (Kabinettsfassung)

Quellen

Bundesregierung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie