Iran: Aktualisierung der Güterlisten

Im Amtsblatt L 221/1 vom 16.08.2016 wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 der  Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen den Iran veröffentlicht. Demnach werden in der Verordnung 267/2012 die Anhänge I, III und VIIB geändert.  

Anhang I umfasst die in der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) aufgeführten Artikel, einschließlich Gütern, Technologien und Software. Anhang III umfasst die in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes (MTCR) erfassten Artikel, einschließlich Gütern und Technologien. Die Anhänge I und III werden durch Informationen ergänzt, die eine bessere Identifizierung der in diesen Anhängen aufgeführten Güter erlauben.

Bestimmte technische Änderungen werden in Anhang VIIB vorgenommen. Anhang VIIB enthält eine Liste von Grafiten und Metallen in Roh- oder Halbzeugform.

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Durchführungsverordnung (EU) 2016/1375 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Quelle

EUR-Lex