Iran-Menschenrechtsverordnung: Verlängerung der restriktiven Maßnahmen um ein Jahr

Das Amtsblatt der Europäischen Union L 96/3 enthält die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/556 DES RATES vom 11. April 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran.

Auf der Grundlage einer Überarbeitung des Beschlusses 2011/235/GASP des Rates wurde beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen in der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 um ein Jahr verlängert werden, sprich bis zum 13.04.2017.

Der Durchführungsverordnung ist zu entnehmen, dass zwei Personen, die auf der Liste der restriktiven Maßnahmen unterliegenden Personen und Organisationen aufgeführt sind, gestrichen werden. Es handelt sich dabei um folgende Personen:

  • HAMEDANI Hossein
  • SHARIFI Malek Ajdar

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird entsprechend geändert.

Links:

Durchführungsverordnung (EU) 2016/556 des Rates

Iran: Council extends restrictive measures by one year on human rights concerns

Quelle: EUR-Lex