Iran – Verlängerung restriktiver Maßnahmen

Als Reaktion auf schwere Menschenrechtsverletzungen hat der Europäische Rat die Sanktionen gegen den Iran um ein weiteres Jahr verlängert. Die restriktiven Maßnahmen gelten nun vorerst bis zum 13.04.2020 und umfassen folgende Punkte:

  • Ein Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf 82 Personen und eine Organisation,
  • ein Ausfuhrverbot für Ausrüstung, die zur internen Repression oder zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs eingesetzt werden kann.

Die Sanktionen wurden erstmals 2011 verhängt und werden seitdem jährlich verlängert.

Weitere Informationen können Sie dem folgenden Link sowie dem Amtsblatteintrag der EU vom 09.04.2019 entnehmen.

Links

EU-Pressemitteilung
Restriktive Maßnahmen der EU gegen Iran
Durchführungsverordnung (EU) 2019/560

Quellen

Europäischer Rat
EUR-Lex