Kommission begrüßt neues Mehrwertsteuersystem für Online-Unternehmen

Eine Reihe von Maßnahmen soll das Mehrwertsteuersystem zukünftig für Online-Unternehmen in der EU verein­fachen. Das neue System macht es Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere Start-ups sowie Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), leichter, Waren grenzüberschreitend online zu verkaufen und zu kaufen. Das hilft auch den Mitgliedstaaten, die derzeit auf 5 Mrd. Euro jährlich veranschlagten Mehrwertsteuerverluste bei Online-Umsätzen zu verhindern.

Die neuen Regeln treten bis 2021 schrittweise in Kraft und bringen u. a. folgende Neuerungen:

  • Vereinfachung der Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen und KMU, die Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen

  • Alle Unternehmen, die online Waren an ihre Kunden verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten über ein einheitliches nutzerfreundliches Online-Portal in ihrer Landessprache nachkommen.

  • Großen Online-Marktplätzen wird die Verantwortung dafür übertragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, wenn Unternehmen in Drittländern Waren an Verbraucher in der EU verkaufen.

Durch die neuen Vorschriften soll laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission gewährleistet wer­den, dass die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat entrichtet wird, in dem der Endverbraucher ansässig ist, was zu einer gerechteren Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führt.

Link

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Quelle

Europäische Kommission