Kommission veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2019

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Diese gilt ab dem 01.01.2019.

Die KN wird jährlich aktualisiert und ist die Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke.

Rechtgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif.

Link

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602

Quelle

EUR-Lex