Kommunikation mit dem Zoll: De-Mail als zusätzliche Option

Der Zoll bietet seit dem 01.02.2017 für die Hauptzollämter Kiel, Hamburg-Stadt und München die De-Mail als zusätzlichen Kommunikationsweg an.

Die Vorteile gegenüber der klassischen E-Mail-Kommunikation werden auf der Website der Zollverwaltung wie folgt beschrieben:

  • Die Identität der Kommunikationspartner kann zweifelsfrei nachgewiesen werden.
  • Über De-Mail abgegebene Willenserklärungen sind rechtlich verbindlich.
  • Der Zugang einer De-Mail ist nachweisbar.

Damit lassen sich zum Beispiel Einschreiben mit Rückschein oder auch Anträge und Unterlagen mit gesetzlichem Schriftformerfordernis elektronisch per De-Mail abbilden. Wenn Sie den Hauptzollämtern Kiel, Hamburg-Stadt oder München eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotphase ist geplant, die Generalzolldirektion sowie alle Haupt­zollämter und Zollfahndungsämter an De-Mail anzubinden. Die De-Mail-Adressen der HZA Kiel, Ham­burg-Stadt und München finden Sie in der Newsmeldung auf zoll.de

Link

De-Mail-Pilotierung in der Zollverwaltung

Quelle

zoll.de