Korrektur: Einfuhr von Aluminiumerzeugnissen in die EU wird zukünftig überwacht

In unseren AWB-News vom 27.04.2018 informierten wir Sie über die vorherige Überwachung der Einfuhren bestimmter Aluminiumerzeugnisse.

In der Meldung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hieß es im Hinblick auf die Vorlage eines Überwachungsdokumentes:

„Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 27. April 2018 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich."

Die Datumsangabe muss jedoch lauten:

„Zur zollrechtlichen Abfertigung der unter die Überwachung fallenden Produkte ist deshalb ab dem 12. Mai 2018 bis einschließlich 15. Mai 2020 die Vorlage eines Überwachungsdokumentes erforderlich."