Künftige Lockerung der Sanktionen gegen Iran

Am 18.10.2015 wurden im Amtsblatt der EU L 274 die Rechtsakte zur Vorbereitung der Aufhebung aller wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU veröffentlicht.

Nach Maßgabe des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) werden alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU aufgehoben, sobald die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen seitens des Iran von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verifiziert wurde (Tag der Umsetzung). Außerdem wird mit dem Beschluss (GASP) 2015/1863 ein Genehmigungssystem eingeführt, das dazu dient, bestimmte Nukleartransfers nach Iran oder Tätigkeiten im Nuklearbereich mit Iran in voller Übereinstimmung mit dem JCPOA zu überprüfen und darüber zu entscheiden.

Bis zum Tag der Umsetzung bleibt die Embargosituation unverändert.

Die Änderungen im Einzelnen sind den folgenden Dokumenten zu entnehmen:

VERORDNUNG (EU) 2015/1861 DES RATES vom 18. Oktober 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1862 DES RATES vom 18. Oktober 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

BESCHLUSS (GASP) 2015/1863 DES RATES vom 18. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Pressemitteilung vom 18.10.2015 "Atomvereinbarung mit dem Iran: Rat nimmt Rechtsakte zur Vorbereitung der Aufhebung aller wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU an"

Quellen:

EUR-Lex

Rat der Europäischen Union