Leitlinien der EU Kommission für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte

die Europäische Kommission hat die umfassend überarbeiteten Leitlinien für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Stand: April 2012) nun auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Diese sind auf der Website der Europäischen Kommission abrufbar.

PDF: Leitlinien für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Stand: April 2012)

Die Kommission teilt hierzu mit, dass die AEO-Leitlinien zuletzt im April 2012 überarbeitet wurden, um die bislang gemachten Erfahrungen einfließen zu lassen.

Sie gewährleisten die einheitliche Anwendung der Vorschriften im Zusammenhang mit dem Konzept des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten EU, die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten und die Transparenz der Vorschriften.

Die AEO-Leitlinien sind ein Paket aus den Leitlinien selbst und enthalten drei dazugehörige Anhängen: dem Fragenkatalog zur Selbstbewertung mit den Erläuterungen hierzu, einer Liste möglicher Risiken, Bedrohungen und Lösungen sowie einem Muster für eine Sicherheitserklärung.

Die AEO-Leitlinien erläutern das AEO-Konzept auf der Basis der verabschiedeten Rechtsvorschriften und enthalten insbesondere:

  • Erläuterungen zur Figur des AEO und den verschiedenen Kategorien des AEO,
  • eine Beschreibung der Vorteile für den AEO einschließlich eines besonderen Abschnitts über die gegenseitige Anerkennung
  • eine detaillierte Beschreibung der Bewilligungsvoraussetzungen für den AEO,
  • eine detaillierte Beschreibung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens mit einer Hilfestellung:
    • zur Bestimmung des für die Antragstellung zuständigen Mitgliedstaates
    • zur Annahme des Antrags und
    • zur Durchführung effektiver und effizienter Risikoanalysen und Vor-Ort-Prüfungen,
  • einen Abschnitt, der speziell den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewidmet ist und Hinweise enthält, wie ein AEO-Antrag zu prüfen ist, wenn es sich bei dem Antragsteller um ein KMU handelt,
  • einen Abschnitt mit Hinweisen für die Zollbehörden zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens,
  • Hinweise für Zollbehörden und Wirtschaftsbeteiligte, wie das Verfahren für Mutter-/Tochtergesellschaften vereinfacht werden kann,
  • einen Abschnitt zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Informationsaustausch,
  • Hilfestellungen zur Durchführung des Monitorings nach Erteilung eines Zertifikats für einen AEO,
  • eine umfassende Erläuterung des "Konzepts der „Geschäftspartnersicherheit", einschließlich deren Identifikation und Maßnahmen zur Absicherung,

Link: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Quelle: Website der Europäischen Kommision