Leitlinien für Zollkontrollen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen

Im Amtsblatt der Europäischen Union C 157 vom 12.05.2015 wurden Leitlinien für Zollkontrollen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen veröffentlicht.

Die Leitlinien sind als Instrument zur Unterstützung der Zollbehörden bei der Kontrolle von Abfallverbringungen gedacht. Darüber hinaus sollen sie Zollbehörden und die zuständigen nationalen Behörden (ZNB) Hilfestellung bei der Verbesserung ihrer Kooperationsmethoden und der Entwicklung einer guten Verwaltungspraxis geben. Die Kommission hält die ZNB an, in jedem Falle auf die Leitlinien zurückzugreifen, wenn sie Unterstützungsbedarf in Grenzkontrollangelegenheiten sehen.

Das Hauptziel der Leitlinien ist es, die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (im Folgenden „EU-AVVO“) zu unterstützen, um so einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu leisten und einheitliche Rahmenbedingungen für die EU-Industrie zu schaffen.

Die Leitlinien gelten für die Verbringung von Abfällen in das, durch das und aus dem Gebiet der Europäischen Union. Abfallverbringungen zwischen Mitgliedstaaten werden durch diese Leitlinien nicht erfasst.

Die Leitlinien decken nicht die detaillierten Folgemaßnahmen ab, die sich aus der Entscheidung über ein Verbot oder eine Beschränkung der Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von grenzüberschreitenden Abfallsendungen ergeben; diese Maßnahmen fallen in die alleinige Zuständigkeit der ZNB.

Link: Leitlinien für Zollkontrollen bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen - Zusammenfassung für die Öffentlichkeit

Quelle: EUR-Lex