Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Berichtspflicht

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website erste Informationen zur Konkretisierung der Berichtspflicht des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes veröffentlicht. Das BAFA gibt Hinweise zur Form und zum Inhalt des geforderten Berichts und verweist auf einen künftig verfügbaren Fragebogen, der Grundlage für die Berichtserstellung sein soll. Mehr Infos…


Link:

Lieferketten – Berichtspflicht

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle