Liste mit US-Zusatzzöllen auf EU-Waren veröffentlicht

Am 02.10.2019 veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte (United States Trade Representative USTR) die endgültige Warenliste von Produkten aus der Europäischen Union (EU), die den Zusatzzöllen der sog. Section 301 unterliegen.

Diese Zölle sind das Ergebnis des Streitverfahrens der Welthandelsorganisation (WTO) über große Zivilflugzeuge aus der EU und den damit zusammenhängenden Subventionen der EU an die Hersteller. Die Zölle treten, sofern sie nicht zurückgenommen werden, am 18.10.2019 in Kraft.

Die Zölle der Section 301 reichen von 10 % bis 25 % und sind spezifisch für 15 separate Warenlisten ausgestellt. Diese 15 separaten Listen legen Zölle für bestimmte Zolltarifnummern auf Basis des US-8-Stellers fest (teilweise aus bestimmten 8-Stellern auch nur bestimmte Waren) und selektieren diese nach bestimmten EU-Ländern.

Nachdem die Liste nunmehr nochmals angepasst wurde, unterliegen gegenüber der ursprünglich vorgeschlagenen Liste nun nur noch Flugzeuge, nicht aber Flugzeugteile, aus Frankreich, Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich (UK) den zusätzlichen Zöllen (10 %).

Eine Vielzahl anderer Erzeugnisse, darunter zahlreiche Nahrungsmittel wie Butter, Käse, bestimmte Fleischsorten, Kekse, Waffeln, Kaffee, bestimmte Früchte, Oliven, diverse Textilien, Schneidewerkzeuge wie Messer, Äxte, Bücher, bestimmte Maschinen und elektromechanische Werkzeuge aus Deutschland sowie Lebensmittel aus der gesamten EU sowie Single-malt (oder straight) Irish und Scotch Whiskies, unterliegen alle dem höheren Zollsatz von 25 %.

Exporteure aus der EU sollten sich mit der Liste der Waren vertraut machen und den Einfuhrtermin zum 18.10.2019 genau im Blick haben.

Link

Section 301 Investigation – EU Large Civil Aircraft – Final Product List

Quelle

Office of the United States Trade Representative