Malediven: EU schafft Rechtsrahmen für Sanktionen

Der Europäische Rat hat am 16.07.2018 den Beschluss (GASP) 2018/1006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Republik Malediven angenommen. Der Beschluss des Rates sieht Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen vor, die für die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit oder die Behinderung einer politischen Lösung auf den Malediven verantwortlich sind sowie von Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße auf den Malediven verantwortlich sind.

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VERORDNUNG (EU) 2018/1001
BESCHLUSS (GASP) 2018/1006

Quelle

EUR-Lex