Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte am 30.06.2015 ein neues Merkblatt zu Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter.
In der Einleitung zum Merkblatt heißt es wie folgt:
"Dieses Merkblatt gibt einen Einstieg ins Thema und beschreibt anschließend im Detail das Verfahren für „Rüstungsgüter-SAGen“. Unter Rüstungsgütern versteht man Güter, die in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) enthalten sind.
Insbesondere zeigt das Merkblatt die verschiedenen Anwendungsbereiche auf, die sich aus der Verwaltungspraxis des BAFA herausgebildet haben. Hauptfallgruppen sind dabei Lieferungen von
- Rüstungsgütern des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen, regierungsamtlichen Kooperationen oder sonstigen internationalen Projekten, die vom BAFA anerkannt sind,
- Technologie und/oder Software des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste für bestimmte, oft vorübergehende Verwendungszwecke, Studienzwecke, bestimmte Wartungszwecke, etc. sowie
- Waffen und sonstiger Ausrüstung im Zusammenhang mit dem Schutz von Schiffen gegen Piratenangriffe."
Link: BAFA-Merkblatt Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)