Mexikanisches Wirtschaftsförderungsprogramm „IMMEX“ endet für bestimmte Firmen

Gemäß der mexikanischen Resolution vom 27.09.2016 endete das Wirtschaftsförderungsprogramm „IMMEX" zum 01.09.2016 für die teilnehmenden Firmen, die bis zum 31.08.2016 nicht fristgerecht einen Jahresbericht gemäß Art. 25 der Verordnung IMMEX über den Umsatz und die Ausfuhren eingereicht oder weitere Voraussetzungen des Art. 11 Absatz 3 der Verordnung IMMEX nicht erfüllt haben. Die weiteren Voraussetzungen betreffen die zertifizierte elektronische Signatur, die steuerrechtliche Registrierung, die Registrierung des Sitzes der Hauptbuchhaltung sowie der Sitze der Produktionsstandorte im Bundessteuerregister.

IMMEX steht für „Industria Manufacturera, Maquiladora y de Servicios de Exportación“ und gewährt den teilnehmenden Firmen steuerliche Vorteile und Zollbefreiungen.  

Die betroffenen Firmen sind im Anhang der im mexikanischen Amtsblatt, Diario Oficial de la Federación, veröffentlichten Resolution vom 27.09.2016 aufgeführt.  

Betroffen könnten deutsche Tochtergesellschaften in Mexiko sein, die von der durch das IMMEX-Programm gewährten Zollbefreiung, beispielsweise im Rahmen von Einfuhren von Betriebsmitteln oder Rohstoffen, profitieren.

Quelle

Diario Oficial de la Federación, DOF: 27/09/2016