Die Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wird im Rahmen der Neubewertung und bei Neuanträgen zur Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen vorerst ausgesetzt. Dies teilte die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website mit.
Die Fragenkataloge wurden entsprechend angepasst. Laut zoll.de ist es auch weiterhin möglich, die alten Versionen der Fragenkataloge zu nutzen und hierbei auf die Angabe der Steuer-ID zu verzichten.
Die aktualisierten Fragenkataloge zur Neubewertung finden Sie unter:
Mitwirkungspflichten und Fragenkataloge
Den aktualisierten Fragenkatalog zur Selbstbewertung für den Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung finden Sie u.a. unter:
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Allgemeines zum Antragsverfahren
Weitere Informationen zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen finden Sie unter:
Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen
Link
Aussetzung der Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer