Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen: Anpassung des Personenkreises im Fragenkatalog

Im Hinblick auf die Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen informiert die deutsche Zollverwaltung auf ihrer Website über die Anpassung des Personenkreises im Fragenkatalog.

Laut zoll.de wird Unternehmen angeboten, vor der Datenübermittlung den zu prüfenden Personenkreis in Abstimmung mit dem Hauptzollamt festzulegen. Dazu wurde die Frage 1.1.2 im Ergänz­enden Fragebogen zur Neubewertung (Differenzfragebogen) und im Fragenkatalog zur Selbstbewertung (AEO) bzw. zur Neubewertung (Teil I) neu gefasst.

Hintergrund der Anpassung ist, dass die derzeitige Fassung der Fragenkataloge dazu führen kann, dass Wirt­schaftsbeteiligte eine Vielzahl von natürlichen Personen, die unter Umständen auch keinen Bezug zum operativen Zollgeschäft haben, im Fragenkatalog aufführen und von den genannten Personen risikoorientiert nur eine entscheidungserhebliche Anzahl tatsächlich geprüft wird.

Wichtige Links hierzu auf zoll.de:

  • Die aktualisierten Fragenkataloge zur Neubewertung:
    Mitwirkungspflichten und Fragenkatalog
  • Den aktualisierten Fragenkatalog zur Selbstbewertung für den Antrag auf Erteilung einer AEO-Bewilligung:
    Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter - Allgemeines zum Antragsverfahren
  • Weitere Informationen zur Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen:
    Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Link

Neubewertung von Bewilligungen

Quelle

zoll.de