Neue Pan-Europa-Mittelmeer-Matrix veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt (EU) Nr. C 333/3 vom 04.10.2019 mit der Mitteilung 2019/C 333/03 eine neue Matrix veröffentlicht. Die Mitteilung informiert über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens.

Die Tabelle 1 stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 01.09.2019 dar.

Die Tabellen 2 und 3 enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.

Diese Mitteilung ersetzt die Mitteilung 2019/C 158/06 (ABl. C 158/5 vom 10.05.2019).

Links

Veröffentlichung einer neuen Matrix
EU-Amtsblatt C 333/3 vom 04.10.2019

Quellen

Deutsche Zollverwaltung
EUR-Lex