Neue Unterlagen in Unterlagenliste I0136 zur Anmeldung in ATLAS AES

Mit der Verordnung (EU) 2016/2134 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 wurde u. a. für bestimmte Ausfuhren eine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung der Union geschaffen. Genehmigungen für in den Anhängen III oder IIIa aufgeführte Güter können nunmehr in Form einer Einzelgenehmigung oder einer Sammelausfuhrgenehmigung erteilt werden. Für Güter die in Anhang II aufgeführt werden dürfen nur Einzelgenehmigungen erteilt werden.

Das Informationstechnikzentrum Bund teilt mit, dass ab dem 13.01.2017 daher in der Unterlagenliste I0136 neue Unterlagen zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung stehen. Diese können Sie der ATLAS-Info 0033/2017 entnehmen.

Link

ATLAS-Info 0033/2017

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)