Neues Merkblatt "Ermächtigter Ausführer"

Die deutsche Zollverwaltung hat ihre Informationen für Ermächtigte Ausführer aktualisiert und am 20.01.2015 das neue Merkblatt "Ermächtigter Ausführer" veröffentlicht.

Wie der Zoll feststellt, gewinnt das Verfahren des "Ermächtigten Ausführers" nicht zuletzt im Hinblick auf den Warenverkehr mit der Republik Korea (Südkorea) immer größere Bedeutung im Präferenzrecht. Besonders hinweisen möchten wir darauf, dass die Bewilligung nun nicht mehr auf bestimmte Warenverkehre begrenzt werden soll, sondern für alle Präferenzregelungen, in denen die Vereinfachung als Ermächtigter Ausführer vorgesehen ist, gelten soll. Eine Einschränkung kann lediglich über die erforderliche Arbeits- und Organisationsanweisung ("AuO") erfolgen. Vielen Unternehmen fällt es offenbar schwer, die zusammen mit dem Antrag dem Hauptzollamt vorzulegende individuelle Arbeits- und Organisationsanweisung ("AuO") zu formulieren.

Das neu erstellte Merkblatt "Ermächtigter Ausführer" liefert dazu vertiefte Informationen und bietet Hilfestellung für die Erarbeitung der AuO.

Link: Fachmeldung der Zollverwaltung, Merkblatt Ermächtigter Ausführer, Version 20.01.2015

Quelle: www.zoll.de