Nicaragua: EU nimmt Rahmen für Sanktionen an

Der Rat der EU hat einen rechtlichen Rahmen für Sanktionen gegen Nicaragua beschlossen. Damit können gezielte und individuelle Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen verhängt werden.

Die EU geht damit gegen diejenigen vor, die für Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind. Die Sanktionen richten sich außerdem gegen Personen und Einrichtungen, deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua untergraben.
Die Sanktionen bestehen aus dem Einfrieren von Vermögenswerten bestimmter Einrichtungen und Personen; für letztere gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Links

Verordnung (EU) 2019/1716
Nicaragua: Schlussfolgerungen des Rates und Rahmen der EU für gezielte Sanktionen

Quellen

EUR-Lex Europäischer Rat