Praxisbeispiel Zivilstrafe des OFAC

Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) hat folgenden aktuellen Fall auf seiner Website veröffentlicht:

Ein US-amerikanischer Hersteller von Elektrowerkzeugen und Zubehör hat sich im Namen seiner selbst und seiner Tochtergesellschaft mit Sitz in China bereit erklärt, seine potenzielle zivilrechtliche Haftung für 23 offensichtliche Verstöße gegen die iranischen Transaktions- und Sanktionsvorschriften zu regeln.

Schwere Verstöße der Tochter gegen US-Recht

Das Tochterunternehmen versuchte in einem bestimmten Zeitraum Lieferungen von Elektrowerkzeugen und Ersatzteilen im Gesamtwert von 3.201.647,73 US-Dollar in den Iran oder in ein Drittland zu exportieren. Der Export wurde trotz des Wissens vorgenommen, dass die genannten Waren speziell für die Lieferung, den Umschlag oder die Wiederausfuhr direkt oder indirekt in den Iran bestimmt waren. Das OFAC stellte fest, dass die Mutter die offensichtlichen Verstöße im Namen der Tochter freiwillig selbst offenlegte und dass die offensichtlichen Verstöße einen schwerwiegenden Fall darstellen. Der gesetzliche Höchstbetrag der zivilrechtlichen Geldstrafe für die offensichtlichen Verletzungen beträgt 6.922.757 US-Dollar, und der Basisbetrag der zivilrechtlichen Geldstrafe für die offenen Verletzungen beträgt 3.461.378 US-Dollar.

 

Vergleich und Compliance-Maßnahmen

Der US-amerikanische Hersteller von Elektrowerkzeugen sowie seine Tochter haben sich mit dem OFAC auf einen Vergleich von 1.869.144 US-Dollar geeinigt.
Außerdem hat sich die Mutter dazu verpflichtet, die Compliance-Verfahren seiner Tochter zu verbessern. Dazu zählen die Schaffung einer Compliance-Kultur, die regelmäßige Durchführung von Risikobewertungen sowie Audits und kontinuierliche Schulungen zur Einhaltung von Sanktionen.

Extraterritoriale Reichweites des US-Rechts

Die Verstöße resultierten im Wesentlichen daraus, dass die Auslandstochter (im vorliegenden Fall in China ansässig) als US-Tochterunternehmen das US-Recht im Embargobereich (hier Iran) ebenfalls zu beachten hatte. Es zeigt die extraterritoriale Reichweites des US-Rechts und sollte auch andere, im Ausland ansässige US-Tochterunternehmen oder auch Unternehmen, die US-Handelsware beziehen, zur genauen Prüfung ihrer Transaktionen in Bezug auf das US-Exportkontrollrecht anhalten.

Link

Enforcement Information for March 27, 2019

Quelle

Office of Foreign Assets Control (OFAC)