Reform des U.S. Exportkontrollrechts - Export Control Reform (ECR)

Am 15.Oktober 2013 wird die Reform des US Exportkontrollrechts (Export Control Reform, ECR) in Kraft treten. Da es sich beim US amerikanischen Exportkontrollrecht um das einzige extra-territorial konzipierte Exportkontrollrecht handelt, werden die Neuerungen im US Exportkontrollrecht massiven Einfluss auch auf deutsche bzw. europäische Unternehmen haben.

Betroffen sind vor allem Güter, die bisher unter die International Traffic in Arms Regulations (ITAR) fallen. Handel und Transport von ITAR-Gütern werden vom Directorate of Defense and Trade Controls (DDTC) als Abteilung des U.S. Department of State überwacht und genehmigt. Zukünftig werden sich zahlreiche ITAR-Güter in den Export Administration Regulations (EAR) wiederfinden und damit in den Zuständigkeitsbereich des Bureau of Industry ans Security (BIS) als Abteilung des U.S. Department of Commerce fallen.

Darüber hinaus werden die U.S. Munitions List (USML) und die Commerce Control List (CCL) weitreichenden Änderungen und Umstrukturierungen unterzogen. Waren mit einem aus militärischer Sicht hohen Gefahrenpotenzial werden weiterhin in der USML zu finden sein und damit den striktesten Vorschriften unterliegen, wohingegen Waren, die als weniger bedrohlich eingestuft werden, in die CCL bewegt werden. Sie werden weiterhin kontrolliert, allerdings ist das Exportgenehmigungsverfahren für Waren der CCL deutlich durchlässiger.

Neben den Änderungen in den Listen werden auch einige Definitionen und Begrifflichkeiten überarbeitet, wie zum Beispiel „specially designed“. Das Prüfschema wird vereinfacht und klarer.