Restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt L 365 vom 19.12.2014 den Beschluss 2014/933/GASP vom 18. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP sowie zu dessen Umsetzung in unmittelbar in der EU geltendes Recht die Verordnung (EU) Nr. 1351/2014 vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion veröffentlicht.

Durch den Beschluss bzw. die Verordnung werden Maßnahmen umgesetzt, die angesichts der andauernden rechtswidrigen Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion Investitionen auf der Krim und in Sewastopol weiter beschränken. Es werden Dienstleistungen verboten, die direkt mit dem Investitionsverbot in Zusammenhang stehen, sowie Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit Tourismusaktivitäten, einschließlich im maritimen Sektor, und in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven auf der Krim oder in Sewastopol erbracht werden. Das bereits bestehende Ausfuhrverbot für Güter und Technologien in den Sektoren Verkehr, Telekommunikation, Energie und Ausbeutung von Erdöl-, Erdgas- und Mineralreserven wird ausgeweitet.

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BESCHLUSS 2014/933/GASP DES RATES vom 18. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

VERORDNUNG (EU) Nr. 1351/2014 DES RATES vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

Quelle: EUR-Lex