Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

Im Amtsblatt der EU L143 vom 09.06.2015 wurde die VERORDNUNG (EU) 2015/878 DES RATES vom 8. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen veröffentlicht.

Am 14.04.2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2216 (2015) verabschiedet, mit der der Geltungsbereich der Benennungskriterien ausgeweitet und ein Embargo für die Lieferung von Waffen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen und diejenigen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung in Jemen tätig sind, verhängt wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/882 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP hat der Rat den Geltungsbereich der Benennungskriterien entsprechend ausgeweitet.

Mit o.g. Verordnung wird der Beschluss (GASP) 2015/882 in innerhalb der EU unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Das Embargo gegen Jemen wird somit folgendermaßen ergänzt:

„Artikel 1a

Es ist verboten,

a) technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und zugehörigem Material jeglicher Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Anhang I aufgeführt sind, zu leisten;

b) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen sowie Versicherungen und Rückversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigem Material oder für die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von damit verbundener technischer Hilfe an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Anhang I aufgeführt sind, bereitzustellen.“

Darüber hinaus wird Begriff "technische Hilfe" in die Liste der Begriffsbestimmungen aufgenommen sowie der Geltungsbereich der Benennungskriterien ausgeweitet.

Link: VERORDNUNG (EU) 2015/878 DES RATES vom 8. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen

Quelle: EUR-Lex