Rückblick: 3. IHK-Zollforum 2017

Wie sollte eine interne Exportkontroll-Organisation aufgebaut sein? Welche Änderungen ergeben sich aus der neuen Dual-use-Verordnung gegenüber dem bisherigen Zustand (Stichwort: „Catch-all-Klausel“)? Welche Kriterien stellt das BAFA an Ausfuhrverantwortliche? Antworten auf diese und weitere Fragen gab Matthias Merz, Geschäftsführer der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH, als Teilnehmer der Podiumsdiskussion „Exportkontrolle – wichtig, aber oft unterschätzt“ auf dem IHK-Zollforum am 28.11.2017 in Münster.

Neben den Herausforderungen, Chancen und Risiken der Exportkontrolle stand auch das Thema Zoll und damit verbunden die Digitalisierung im Zollbereich (Stichwort: Zoll 4.0) und der Zollkodex der Union (UZK) auf der Agenda der IHK Veranstaltung.

Zoll 4.0 – „noch viel Spielraum nach oben“

Elektronische Zoll-Anmeldungen und die elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung werden in Zukunft noch automatisierter erfolgen. Dafür wird auf elektronische Stammdaten im Unternehmen zugegriffen. Aus diesem Grund ist die Pflege der Stammdaten außerordentlich wichtig. Die Teilnehmerinnen und -teilnehmer der Podiumsdiskussion zur Digitalisierung im Zoll waren sich einig, dass fehlende einheitliche Standards in der Europäischen Union ein Problem darstellen würden und dass im Hinblick auf die Digitalisierung im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich „noch viel Spielraum nach oben“ bestehe.

Exportkontrolle – permanente Anpassung an „neue“ Regeln notwendig

AWB-Geschäftsführer Matthias Merz betonte auf dem IHK-Zollforum, das Exportkontrolle zunächst ein Thema der Geschäftsleitung sei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber unbedingt „Rückendeckung“ benötigen würden. Unternehmensinterne Richtlinien, sogenannte Compliance-Regeln, seien, so Merz, auf jeden Fall eine Hilfestellung, wenn es um den korrekten Umgang mit Exportkontrolle gehe. Darüber hinaus sei die reibungslose Kommunikation zwischen den Fachbereichen sehr wichtig, um eine fehlerfreie Abwicklung von Exportkontrolle im Unternehmen zu gewährleisten. Dazu gehöre z. B. die frühzeitige Berücksichtig von Exportkontroll-Vorschriften in der Angebotsphase oder auch bei technischen Weiterentwicklungen, sagte Merz. So sei die permanente Anpassung an „neue“ Regeln notwendig. Zu nennen sei beispielsweise die Reform der Dual-use-Verordnung. In diesem Kontext würden die „Catch-all“-Klauseln (Generalklauseln) an Bedeutung gewinnen.

Herausforderung Zoll – Worauf müssen sich Unternehmer einstellen?

In der Abschlussdiskussion herrschte Einigkeit darüber, dass fachliche Kenntnisse im Zollbereich unabdingbar sind. Wenn diese im Unternehmen nicht ausreichend vorhanden sind, sollten Unternehmen eine externe Beratung in Erwägung ziehen.
Die Zollverwaltung ist verpflichtet, sämtliche vor dem Inkrafttreten des UZK erteilten unbefristeten Bewilligungen bis zum 01.05.2019 neu zu bewerten. Dabei ist zu prüfen, ob diese Bewilligungen den Kriterien des Unionszollkodex und seiner Durchführungsrechtsakte entsprechen. Diese Neubewertung sollte firmenintern reflektiert werden, um Prozesse zu prüfen und ggf. anzupassen, lautete ein weiteres Ergebnis der Abschlussdiskussion.

 

Foto: IHK Nord Westfalen