Russland: EU erweitert Sanktionsliste um Abgeordnete der Staatsduma der Russischen Föderation von der Krim und Sewastopol

Die EU hat sechs Mitglieder der Staatsduma der Russischen Föderation, die in der rechtswidrig annektierten Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol gewählt wurden, in die Liste der Personen aufgenommen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, auf Grund von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben (siehe DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1955 DES RATES vom 08.11.2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, Amtsblatt L 301/1 vom 09.09.2016).

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird um die sechs Personen ergänzt. Die Sanktionen bestehen aus einem Einfrieren der Vermögenswerte und einem Reiseverbot und betreffen nun insgesamt 152 Personen und 37 Organisationen. Die Maßnahmen wurden im März 2014 eingeführt und zuletzt im September 2016 bis zum 15.03.2017 verlängert.

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1955 DES RATES

EU-Pressemitteilung 9/11

Quelle

EUR-Lex