Russland: EU verlängert Sanktionen um weitere sechs Monate

Der Rat der Europäischen Union hat die Sanktionen gegen Russland, die auf Grund der Handlungen gegen die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine im März 2014 eingeführt worden waren, um weitere sechs Monate bis zum 15.03.2017 verlängert.

Bestandteil der Sanktionen sind das Einfrieren der Vermögenswerte sowie ein Reiseverbot, das 146 Personen und 37 Organisationen betrifft. Die Verlängerung beinhaltet keine Änderung der Sanktions­regelung oder der Liste von Personen und Organisationen, die unter die restriktiven Maßnahmen fallen.

Als Reaktion auf die Ukraine-Krise hat die EU mehrere Maßnahmen erlassen. Dazu zählen Wirtschaftssanktionen auf bestimmten Sektoren der russischen Wirtschaft (Geltung bis zum 31.01.2017) sowie restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind (Geltung bis zum 23.06.2017).

Quelle

Europäischer Rat

Link

Pressemitteilung des Europäischen Rates 512/16 vom 15.09.2016