Sanktionen gegen Russland

Im Amtsblatt der EU L 349 vom 05.12.2014 wurde die VERORDNUNG (EU) Nr. 1290/2014 DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 960/2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 veröffentlicht, die den BESCHLUSS 2014/872/GASP DES RATES vom 4. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, und des Beschlusses 2014/659/GASP zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP in geltendes Recht umsetzt.

Durch die Verordnung (EU) 1290/2014 wird unter anderem der geografische Geltungsbereich der Sanktionen durch die Angabe "Russland, einschließlich seiner ausschließlichen Wirtschaftszone und seines Festlandsockels" näher definiert.

Zudem finden sich in der Verordnung nun genauere Beschreibungen der sanktionierten Explorations- und Förderprojekte und der zugehörigen Dienstleistungen.

Anhang II wurde ebenfalls aktualisiert, womit einige der erfassten Güter durch Hinzufügen technischer Parameter konkretisiert werden.

Neu mit aufgenommen wurde auch die Erlaubnis, Ausfuhren zu genehmigen, wenn der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter zur dringendhen Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird.

Quelle: EUR-Lex