Schutzausrüstung: Exporte außerhalb der EU genehmigungspflichtig

Persönliche Schutzausrüstungen dürfen laut einer Durchführungsverordnung der EU nur noch mit Genehmigung der Mitgliedstaaten in Länder außerhalb der EU exportiert werden. Die Durchführungsverordnung wurde am Sonntag, 15.03.2020, veröffentlicht. Das betrifft zum Beispiel Schutzkleidung und -brillen sowie Atemmasken. Unterdessen passten Deutschland und Frankreich am Wochenende ihre nationalen Maßnahmen gemäß den Wünschen der EU-Kommission an, um innereuropäische Lieferungen und damit europäische Solidarität zu ermöglichen.

Die Pflicht für Ausfuhrgenehmigungen außerhalb der EU gilt zunächst für einen Zeitraum von sechs Wochen und soll sicherstellen, dass diese Ausrüstungen innerhalb des EU-Binnenmarktes verfügbar sind. In diesem Zeitraum konsultiert die EU-Kommission, ob die Maßnahmen angepasst werden und welche weiteren Schritte unternommen werden sollten.

Links

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/402
Schutzausrüstung: Lieferungen überall in die EU sind möglich, Exporte außerhalb der EU genehmigungspflichtig

Quellen

EUR-Lex
Europäische Kommission