Seit dem 28.02.2015 ist das ATLAS AES Release 2.3 im Echtbetrieb. Mit diesem wurde des Feld "Endverwender" im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Anmeldung folgender Konstellationen
- 0 = Endverwender = Empfänger
- 1 = Endverwender ist nicht Empfänger
- 2 = Endverwender ist nicht bekannt
aus der Ausfuhrzollanmeldung entfernt. Dies bedeutet, dass die Ausführer/Anmelder nunmehr lediglich den Warenempfänger und nicht mehr den Endverwender in der Zollanmeldung bei der Ausfuhr angeben können bzw. müssen.
In der ATLAS-Info 1786/15 vom 11.02.2015 sind hierzu folgende Informationen enthalten:
"Die Felder zum „Endverwender“ und zur „Adressaten-Konstellation“ wurden aus allen AES-Anwendungen und AES-Nachrichten entfernt. Eingehende Daten zum Endverwender und entsprechenden Adres-saten-Konstellationen werden nicht in AES übernommen. Antwort-nachrichten von AES enthalten ebenfalls keine Informationen mehr zum Endverwender. Hiervon sind Bestandsdaten ausgenommen."
Link: ATLAS – Info 1786/15 vom 11.02.2015
Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)