Der Europäische Rat hat 18 Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen (siehe DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1984 vom 14.11.2016, EU-Amtsblatt LI 305/1).
Bei den Personen handelt es sich um 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank Syriens, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivilbevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 234.
Links
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1984 DES RATES
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1985 DES RATES
EU-Pressemitteilung 649/16