Syrien: EU erweitert Sanktionsliste um 18 Personen

Der Europäische Rat hat 18 Personen auf die Liste der Personen gesetzt, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime unterliegen (siehe DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1984 vom 14.11.2016, EU-Amtsblatt LI 305/1).

Bei den Personen handelt es sich um 17 Minister und Ministerinnen sowie den Gouverneur der Zentralbank Syriens, die für das gewaltsame Vorgehen gegen die syrische Zivil­bevölkerung verantwortlich sind, vom Regime profitieren oder dieses unterstützen und/oder mit solchen Personen in Verbindung stehen. Damit steigt die Gesamtzahl der Personen, die wegen gewaltsamen Vorgehens gegen die syrische Zivilbevölkerung mit einem Reiseverbot belegt und deren Vermögenswerte eingefroren wurden, auf 234.

Links

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1984 DES RATES

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2016/1985 DES RATES

EU-Pressemitteilung 649/16

Quelle

EUR-Lex