TabStMoG tritt am 1. Januar 2022 in Kraft

Im Bundesgesetzblatt vom 17. August 2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts verkündet. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) tritt am 1. Januar 2022 und am 1. Juli 2022 in Kraft.

Die daraus resultierende Änderung des Tabaksteuergesetzes dient der zeit- und sachgerechten sowie angemessenen Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten. Zudem wird das im Jahr 2011 erstmals eingeführte Tabaksteuermodell unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik fortgeschrieben.

Welche Änderungen sich aufgrund des TabStMoG ergeben, können Sie dieser Meldung der deutschen Zollverwaltung entnehmen.


Link:

Verkündung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes

Quelle:

Zoll.de