Terminologische Anpassung des „Gemeinsamen Versandverfahrens“

Das EU-Amtsblatt L 142/25 vom 31.05.2016 enthält den Beschluss Nr. 1/2016 des gemischten Ausschusses EU-EFTA „GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN“ vom 28.04.2016 zur Änderung des Übereinkommens vom 20.05.1987 über ein gemeinsames Versandverfahren.

Die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und ihre Delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte haben seit dem 01.05.2016 einen modernisierten Rahmen für Zollverfahren eingeführt, einschließlich des Versandverfahrens.

Damit das reibungslose Funktionieren des Handels zwischen der Union und den Vertragsparteien des Übereinkommens gewährleistet ist, wird das gemeinsame Versandverfahren so weit wie möglich an das Unionsversandverfahren, das in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 und in ihren Delegierten Rechtsakten und Durch­führungsrechtsakten festgelegt ist, angepasst.

Zu diesem Zwecke erfolgen inhaltliche und terminologische Anpassungen des Übereinkommens und seiner Anlagen.

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Beschluss Nr. 1/2016 des gemischten Ausschusses EU-EFTA „GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN“

Quelle

EUR-Lex