Türkei: Änderung bei der Warenverkehrsbescheinigung A.TR

Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Webseite die Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR bekanntgegeben. Nach erfolgter Abstimmung mit den türkischen Behörden ist künftig bei einem Nachdruck von Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. in Feld 4 der Wortlaut „Europäischen Gemeinschaft" in "Europäischen Union" durch die zugelassenen Druckereien zu ändern.

Noch vorhandene Restbestände können bis zum 30.08.2019 aufgebraucht werden.

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Änderung des Wortlauts in Feld 4 der Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Quelle

Zoll.de